3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland! Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren.
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren müssen Sie die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommen Sie nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Sie müssen mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig Ihre Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Sie sind verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Alle weiteren Fragen, wie z.B. zusätzlich entstehende Kosten oder evtl. notwendige Behördengänge/Anträge, beantworten wir Ihnen gern.
Fahrschule Fiss
An der Linde 30, 52511 Geilenkirchen, Deutschland
www.fahrschule-fiss.de
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